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   VG Karlsruhe, 22.05.2017 - A 5 K 5775/16   

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VG Karlsruhe, 22.05.2017 - A 5 K 5775/16 (https://dejure.org/2017,102724)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.05.2017 - A 5 K 5775/16 (https://dejure.org/2017,102724)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - A 5 K 5775/16 (https://dejure.org/2017,102724)
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  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2017 - A 5 K 5775/16
    Aus den Gründen muss sich klar ergeben, weshalb dieser Ausspruch in Betracht kommt, insbesondere, warum der Asylantrag nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95 -, BayVBI 1997, 15; BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, juris).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2017 - A 5 K 5775/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt eine Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen können und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage sich dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 InfAusIR 2002, 146).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.05.2017 - A 5 K 5775/16
    Aus den Gründen muss sich klar ergeben, weshalb dieser Ausspruch in Betracht kommt, insbesondere, warum der Asylantrag nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95 -, BayVBI 1997, 15; BVerfG, Beschluss vom 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, juris).
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